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§ 5 Lieferung
Die Lieferung erfolgt
an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über
die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise
der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Die markentreu
GbR ist zu Teillieferungen berechtigt. Die markentreu GbR
teilt dem Besteller die Lieferfrist für die übrige
Ware mit.
§ 6 Zahlung
Die Zahlung erfolgt
per Vorkasse. Nachdem der Besteller den Gesamtbetrag auf das
in der Bestellbestätigung genannte Konto überwiesen
hat, erfolgt die Versendung der Bestellung.
§ 7 Mängelhaftung
Der Besteller hat die Pflicht, die gelieferte Ware nach Erhalt
unverzüglich auf Vollständigkeit und Richtigkeit
hin zu überprüfen. Beanstandungen sind spätestens
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Sendung schriftlich
(auch per E-Mail) geltend zu machen. Liegt ein von der markentreu
GbR zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller
wahlweise Mänge-lbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen.
Ist die markentreu GbR zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
wegen Unverhältnis-mäßigkeit nicht bereit
oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die markentreu
GbR zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise
die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller
nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen
- ausgeschlossen. Die markentreu GbR haftet deshalb nicht
für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind; insbesondere haftet die markentreu GbR nicht
für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden
des Bestellers. Soweit die Haftung von der markentreu GbR
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern
und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung
gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt.
Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche
aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463,
480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern die markentreu GbR fahrlässig
eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht
für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden
Schaden beschränkt.
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